In der aktuellen Ausgabe der Sport- und Freizeitordnung des Ruhrverbandes für die Talsperren (HIER), weist der Ruhrverband unter 3.4 auf die Verwendung von „Antifoulinganstriche“ hin. Diese müssen biozidfrei sein.
Dadurch darf z.B. das beliebte Antifouling VC 17m von International nicht mehr verwendet werden. Das Produkt wurde von International bereits im Frühjahr 2024 vom Markt genommen.
Zu diesem Thema hat der DSV informationen bereitgestellt: HIER
Das Bundesumweltamt hat zu dem Thema einen Leitfaden veröffentlicht: HIER


































